PICTURE-Prozessplattform wird zur neuen Basiskomponente im Freistaat Sachsen

Münster, 30.09.2014 – Die PICTURE Prozessplattform wurde in die neue „Vereinbarung zur Mitnutzung der E-Government-Basiskomponenten des Freistaates Sachsen durch die sächsischen Kommunalverwaltungen“ aufgenommen, welche von Staatsminister Dr. Jürgen Martens, dem Präsidenten des Sächsischen Städte- und Gemeindetages Oberbürgermeister Christian Schramm und dem Geschäftsführenden Präsidialmitglied des Sächsischen Landkreistages André Jacob Ende August besiegelt wurde.

Dadurch erhalten zusätzlich zu den Landesbehörden die mehr als 500 Kommunalverwaltungen in Sachsen  die Möglichkeit, über eine Landeslizenz mit der Prozessplattform Sachsen und der PICTURE Methode ihre Geschäftsprozesse zu dokumentieren, zu analysieren und zu verbessern.

Die Nutzungsvereinbarung gilt bis Ende 2018 – für diese Zeit wurden organisatorische, finanzielle und technische Rahmenbedingungen für die gemeinsame Nutzung und Weiterentwicklung der Prozessplattform Sachsen vereinbart.

Dazu Dr. Lars Algermissen, Geschäftsführer der PICTURE GmbH:

„Mehr als 50 staatliche Behörden und Kommunen in Sachsen nutzen bereits die PICTURE Prozessplattform erfolgreich zur Verbesserung ihrer Abläufe. Mit der Rahmenvereinbarung gewinnt das Prozessmanagement im Freistaat Sachsen eine neue Qualität, von der die Kommunen in besonderer Weise profitieren werden.  Denn gerade der Ebenen übergreifende Ansatz des Freistaates wird durch den intuitiven, bausteinbasierten Ansatz der PICTURE Methode optimal unterstützt.

Wir sind stolz darauf, Partner der sächsischen Verwaltungen zu sein und sehen das als Ansporn, mit vereinten Kräften Verwaltungsprozesse zu verbessern und so das Arbeitsleben von Führungskräften und Mitarbeitern einfacher und erfolgreicher zu machen.“

Dazu Peter Sondermann, Leiter der Abteilung für Verwaltungsmodernisierung und Informationstechnologie im SMJus:

„Die Aktivitäten zur Prozessoptimierung nehmen durch den integrativen, Ebenen übergreifenden Ansatz des Freistaats mehr und mehr an Fahrt auf. So werden die staatlichen Behörden und die Kommunen durch die Prozessplattform Sachsen wesentlich dabei unterstützt, Anforderungen der Verwaltungsmodernisierung und des E-Governments umzusetzen.

Wir unterstützen diese Dynamik wo wir können und würden uns freuen, auch außerhalb des Freistaates unser Wissen und unsere Erfahrungen mit anderen Bundesländern und Kommunen zu teilen.“

Thomas Weber, Direktor der Sächsischen Anstalt für kommunale Datenverarbeitung (SAKD):

„Gerade kleine und mittlere Kommunen gewinnen durch die Nutzungsvereinbarung sowohl Planungssicherheit als auch die notwendigen Ressourcen, auch mit begrenztem finanziellem und personellem Budget einfach, pragmatisch und kooperativ in die Modernisierung ihrer Verwaltung einzusteigen.“

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Von Veröffentlicht am: 30.09.2014Kategorien: PresseSchlagwörter: , ,

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